AGB

Übersicht

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Vertragstext
5. Belieferung
6. Preise und Versandkosten
7. Gewährleistung
8. Zahlung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Erfüllungsort

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Huber Lagertechnik an Verbraucher (� 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

Huber Lagertechnik
Industriestrasse 9
8712 Stäfa

Inhaber: Hans Rudolf Huber

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 17:00h unter der Telefonnummer 044 926 12 58 sowie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte in der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.

3.2 Durch Anklicken des Buttons "absenden" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Vertragstext

4. Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

5. Belieferung

5.1 Lieferverzug
Nichteinhalten der Lieferfrist durch HLT berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer der HLT schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Hindernisse in der Fabrikation oder im Vertrieb infolge von Boykott, Aussperungen oder Arbeiteraufständen, sei es im eigenen Betrieb oder bei den Materiallieferanten von HLT oder bei Transportanstalten, sowie Mobilmachung und andere Fälle höherer Gewalt, ferner verspäteteter Rohmaterialeingang, entbinden HLT von der Einhaltung der Lieferfrist. Dem Käufer steht kein Recht zu, aufgrund der Lieferungsverzögerung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu stellen.

5.2 Verzug des Käufers
Ist der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, steht der HLT nebst den gesetzlichen Möglichkeiten das Recht zu, die Lieferungen aus anderen, bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzuhalten oder von diesen Verträgen zurückzutreten.

5.3. Rücktritt und Rücknahme
Die Rücknahme bereits gelieferter Produkte kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen HLT und dem Käufer erfolgen, wobei nur fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung umgetauscht oder zurückgenommen werden können.

6. Preise und Versandkosten

6.1 Allgemeines
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise von HLT in CHF, FRANKO Stäfa, exkl. MWST, ohne Montage.
Bei Aufträgen über 4000 CHF, falls keine Sondervereinbarung gilt, wird 1/3 der Auftragssumme bei der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft oder Montagebeginn und die Restsumme 30 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fälig.

6.2 Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

6.3 Zahlungskonditionen
a) Vorbehältlich abweichender Abreden sind die Rechnungen wie folgt zahlbar:- innert 30 Tagen nach Fakturadatum rein netto.
b) bei Zahlungsverzug werden dem Besteller alle Folgekosten sowie ein Verzugszins ab 31. Tag nach Fakturadatum berechnet.
c) der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten.

6.4 Kleinmengenzuschlag
CHF 10.- Kleinmengenzuschlag für Fakturen unter CHF 50.-

6.5. Gefahrenübergang
Die Gefahr für die Kaufsache geht bei allen Lieferanten mit dem Versand ab Rampe Stäfa auf den Käufer über.


7. Gewährleistung

7.1 Rügepflicht
Beanstandungen müssen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen seit Empfang der Sendung erfolgen. Diese haben genaue Angaben über Umstände und Art der gerügten Mängel zu enthalten. Der Lieferschein ist beizulegen.

7.2 Umfang
Für ihre Produkte übernimmt HLT eine Gewährleistung von 6 Monaten, vom Tage der Lieferung ab Werk gerechnet. Diese Gewährleistung umfasst, unter Ausschluss der gesetzlichen Möglichkeiten, nach Wahl von HLT das Instandstellen oder die Ersatzlieferung von mangelhaften Teilen, soweit die Beschädigung weder während des Transportes noch durch den Besteller verursacht wurden. Die Haftung für Schadenersatz (inkl. die Haftung für Folgeschäden) wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

8. Zahlung

8.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung oder Überweisung.

8.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

8.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

8.4 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

9. Eigentumsvorbehalt

9. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der HLT.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten für beide Parteien ist CH-8712 Stäfa (ZH). Als anwendbares Recht gilt schweizerisches Recht.

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